Haushaltsjahr

Funktionsaufrufe im Menü Haushaltsjahr sind:

  1. Planung vorschlagen
    • Bis Mitte November eines Jahres schlagen die Biotopbetreuer aus der Menge ihrer im System für ein HH-Jahr angelegten Maßnahmen diejenigen vor, auf denen im kommenden Haushaltsjahr (oder mittels VE in zukünftigen HH-Jahren) Maßnahmen durchgeführt werden sollen, und kategorisieren diese als unvermeidlich (1), sehr wichtig (2) wichtig (3).
  2. Planung bearbeiten
    • Mit Bezug auf die fachliche Dringlichkeit und Wichtigkeit und auf die zu erwartende Mittelzuweisung nach der Mittelverteilungsberechnung werden die geplanten Maßnahmen mit einer fortlaufenden Nr. versehen, die die Priorität der Durchführung bei begrenztem Geldvolumen diskret bewerten. Mit Bezug auf festgelegte verfügbare Mittel sind stets diejenigen Maßnahmen hervorgehoben (über dem roten Strich), haushaltsrechtlich auch in diesem Haushaltsjahr noch ausgeschrieben werden können. Maßnahmen mit geplanter mehrjähriger Laufzeit und bereits vorliegenden Angeboten werden als dringlich behandelt. Bereits ausgeschriebene Maßnahmen werden in einer seperaten Liste geführt.
  3. Ausschreiben
    • Zu einem gewünschten Zeitpunkt können hier die gemäß der Priorisierung und der Mittelzuteilung Maßnahmen „en bloc“ in den Verfahrenszustand „ausgeschrieben“ überführt werden. Diese Funktion wird durch die Biotopbetreuer und für SGD-eigene Maßnahmen durch die SGD’n aufgerufen und die Angebotseinholungsunterlagen können von den BB zur Angebotseinholung genutzt werden (ggf. auch durch die Kreisverwaltungen). Die Gebietsreferenten und die Mitarbeiter/in der SGDn verwenden die Informationen über die Maßnahmen weiter zur fachlichen Freigabe, der späteren Auftragsausfertigung und weiteren Verwaltung der Angebote mit entsprechendem Schriftverkehr. Eine Maßnahme kann unter Verwendung so genannter Verpflichtungsermächtigungsmittel (haushaltärisch: VE), die nur für bestimmte, kommende Jahre zur Verfügung stehen, zur Durchführung während eines der kommenden HH-Jahre beauftragt. Diese Maßnahmen werden also im Jahr x beauftragt und erst im Jahr x+1 oder x+2 oder x+n umgesetzt und kassenwirksam.