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Anwendungskonzept

Anfragen

Im Wesentlichen beantwortet der Dienst sogenannte Kaufvertragsvoranfragen und Kaufvertragsanfragen.

Für solche Anfragen müssen Notare lediglich die betroffenen Flurstückskennungen der zum Verkauf anstehenden Grundstücke eingeben.

Sie können sich bei der Anfrageformulierung natürlich auf eine bereits gestellte Voranfrage beziehen, ohne nochmals die Flurstückbezeichnungen einzugeben. Aufbauend auf den eingegebenen Daten ist die UR-Nr. zu ergänzen und die Abfrage abzusenden.

Vorgänge

Sowohl Kaufvertragsvoranfragen als auch Kaufvertragsanfragen werden aus Sicht der SGD’n als (Anfrage-)Vorgänge betrachtet. Die Vorgänge werden dokumentiert, können ausgewertet und eingesehen werden. Die Vorgänge, für die eine weitere Prüfung notwendig wird, können weiter bearbeitet werden.

Mandanten: SGD Süd und SGD Nord

Zwei Mandanten werden unterschieden: die SGD Süd und die SGD Nord.

Anfragen werden in Anhängigkeit von der Lage des Grundstückes an die jeweilige SGD gerichtet. Das Zeugnis wird durch die entsprechende SGD erstellt.