Einleitung

Nach § 17 Abs. 6 BNatSchG sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem Kompensationsverzeichnis zu erfassen.

In Rheinland-Pfalz erfolgt die Datenhaltung und Katasterpflege web-basiert im KomOn-Serviceportal KSP sowie in der Anwendung „Ersatzzahlung Online“ EGon. Die Eintragungen in das Kompensationsverzeichnis nimmt für Eingriffsverfahren sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die am Zulassungs- oder Planungsverfahren beteiligte Naturschutzbehörde (§ 2 LNatSchG), für Ökokonten die untere Naturschutzbehörde (§ 2 Abs. 6 Satz 3 LNatSchG) und für Maßnahmen aus Ersatzzahlungen die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (§ 32 LNatSchG) vor (Eintragungsstellen).

Diese Eintragungsstellen haben dafür zu sorgen, dass die notwendigen Informationen gemäß der Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO) von der zuständigen Behörde oder sonstigem Träger in korrekter Form übermittelt werden.

So hat nach § 4 Abs. 4 LKompVzVO der Empfänger der bewilligten Mittel für Maßnahmen aus Ersatzzahlungen die erforderlichen Maßnahmen der Stiftung Natur und Umwelt RLP zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt durch die Anwendung EGon als Teil des KSP.