Einführung

Was ist das KSP?

Das Kompensationsverzeichnis Service Portal (kurz: KSP) ist eine webbasierte Fachanwendung zur Führung des Kompensationsverzeichnisses in Rheinland-Pfalz. Es dient der Erfassung von Eingriffs- und Kompensationsflächen sowie von Ökokonten und setzt die Vorgaben der Landeskompensations-verzeichnisverordnung (LKompVzVO) vom Juni 2018 um.


Warum brauchen wir das?

Die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist im Bundesnaturschutzgesetz und im Landesnaturschutzgesetz von Rheinland-Pfalz vorgegeben. Das KSP unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Zulassungsbehörden bzw. Trägern der Bauleitplanung, Naturschutzbehörden und Eingriffsverursachern bzw. von ihnen beauftragten Planungsbüros o. ö.. Das KSP ermöglicht die Eingabe, Bearbeitung und Weiterleitung der Daten zu Eingriffen in Natur und Landschaft sowie ausgleichenden Kompensationsmaßnahmen, gebündelt in digitalen Vorgängen. Am Ende steht die Eintragung dieser Flächen und Maßnahmen in das öffentlich einsehbare Kompensationsverzeichnis des Landes im Kartendienst des LANIS unter „Nachhaltige Naturschutzmaßnahmen“.


Warum müssen auch alte bestandskräftige Daten eingetragen werden?

In erster Linie dient die Führung des Kompensationsverzeichnisses der Rechtssicherheit. Sogenannte „Doppelbelegungen“ von Flächen können nur vermeiden werden, wenn auch die Altdaten im Kompensationsverzeichnis erfasst sind. Die Pflicht dazu besteht in Rheinland-Pfalz spätestens seit 2005 (altes Landespflegegesetz). Bereits zum damaligen Zeitpunkt waren die Zulassungsbehörden und die Träger der Bauleitplanung zur digitalen Datenbereitstellung an die Naturschutzbehörden verpflichtet.


Was ist meine Rolle im KSP?

Im KSP gibt es drei Rollen: Zulassungsbehörde, Datenbereitsteller und Eintragungsstelle. Diesen Rollen sind verschiedene Aufgaben und Rechte zugewiesen.

Zulassungsbehörden (inkl. Träger der Bauleitplanung) verantworten die Übereinstimmung der eingegebenen Daten mit der Zulassung (Genehmigung, Satzung, Anzeige, etc.). Sie brauchen daher einen Zugang zum KSP und müssen sich registrieren lassen. Datenbereitsteller sind die Eingriffsverursacher, denen die Zulassungsbehörde die Dateneingabe übertragen hat. Datenbereitsteller können auch Dritte, z. B. Planungsbüros sein, die vom Eingriffsverursacher beauftragt werden. Eintragungsstellen sind die jeweils im Verfahren beteiligten Naturschutzbehörden. Sie verantworten die Eintragung der Daten in das Kompensationsverzeichnis des Landes und unterstützen alle Verfahrensbeteiligten (frühzeitiger Hinweis auf Pflichten, Beratung zur vollständige und ordnungsgemäßen Mitteilung der Angaben, etc.).


Wie bekomme ich einen Zugang zum KSP?

Registrierung und Anmeldung im KSP sind in den Grundlageninformationen zum KSP des Umweltministeriums unter https://mueef.rlp.de/de/themen/naturschutz/eingriff-und-kompensation/ksp/ beschrieben.


Wer hilft mir, wenn ich nicht weiterkomme?

Bitte schauen Sie sich zunächst die Tutorial Videos auf der linken Seite an und lesen Sie das Handbuch.

Sollten Sie nicht weiterkommen, können Sie Ihre Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Bedienung des KSP an den externen Support der KSP-Servicestelle richten: ksp-servicestelle(at)processware.de, Tel. 0231 - 586 999 56.

Fragen zum technischen Betrieb oder zur Projektentwicklung beantwortet die KSP-Servicesstelle der SGD-Nord unter: ksp-servicestelle(at)sgdnord.rlp.de, Tel. 0261 - 120 8003.

Hilfestellungen geben auch die zuständigen Naturschutzbehörden.


Handbuch für Fortgeschrittene

Neben diesem Handbuch, welches sich an Einsteiger richtet, existiert ein ausführlicheres Handbuch für Fortgeschrittene. Dieses bietet mehr Hintergrundinformationen zu Verfahrensständen, rechtlichen Beweggründen, Erläuterungen zu Symbolen, usw.