Anwendungskonzept

Anfragen

Im Wesentlichen beantwortet der Dienst sogenannte Kaufvertragsvoranfragen und Kaufvertragsanfragen.

Für solche Anfragen müssen Notare lediglich die betroffenen Flurstückskennungen der zum Verkauf anstehenden Grundstücke eingeben.

  • bei der Voranfrage bekommt der Notar zunächst nur eine „informelle“ Antwort (auf dem Bildschirm), ob das angefragte Grundstück einen Tatbestandsmerkmal des § 66 erfüllt oder nicht.
  • bei der Kaufvertragsanfrage müssen Notare zudem noch die UR-Nummer des Vertrages angeben. Dafür erhalten Sie vom System im Namen der SGD’s über einen sicheren Email-Verkehr (EGVP) ein Zeugnis, insbesondere dann ein sogenanntes Negativzeugnis, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 66 nicht erfüllt sind.

Sie können sich bei der Anfrageformulierung natürlich auf eine bereits gestellte Voranfrage beziehen, ohne nochmals die Flurstückbezeichnungen einzugeben. Aufbauend auf den eingegebenen Daten ist die UR-Nr. zu ergänzen und die Abfrage abzusenden.

Vorgänge

Sowohl Kaufvertragsvoranfragen als auch Kaufvertragsanfragen werden aus Sicht der SGD’n als (Anfrage-)Vorgänge betrachtet. Die Vorgänge werden dokumentiert, können ausgewertet und eingesehen werden. Die Vorgänge, für die eine weitere Prüfung notwendig wird, können weiter bearbeitet werden.

Mandanten: SGD Süd und SGD Nord

Zwei Mandanten werden unterschieden: die SGD Süd und die SGD Nord.

Anfragen werden in Anhängigkeit von der Lage des Grundstückes an die jeweilige SGD gerichtet. Das Zeugnis wird durch die entsprechende SGD erstellt.