Vorgaben Bauleitplanung

Hier finden Sie spezifische Vorgaben zur Bereitstellung von Daten bzgl. der Bauleitplanverfahren. Die aufgeführten Erklärungen werden bei Bedarf erweitert und ergänzt.

Sollten weiterhin Unklarheiten vorliegen oder Punkte nicht aufgeführt sein, die hier zu nennen wären, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an ksp-servicestelle@sgdnord.rlp.de.


Eingriff

Als Eingriffsfläche ist der Umriss des Bebauungsplanes einzuzeichnen. Externe Kompensationsmaßnahmen sind hiervon selbstredend ausgenommen. Sie werden nur als Kompensationsfläche dargestellt. Sofern Umlegungsverfahren zu Veränderungen von Ausgleichsmaßnahmen führen, sind auch diese einzugeben.

Termine

Im Bereich der Bauleitplanung sind die Terminbegriffe des „Satzungsbeschlusses“ sowie der „Rechtskraft“ bekannt. Diese werden im KSP in den Formularfeldern unter „Vorgangsinformation“ eines Vorgangs eingegeben. Hierbei wird das Feld für das Zulassungsdatum ebenfalls für das Datum des Satzungsbeschlusses verwendet sowie das Feld für das Bestandskraftdatum ebenfalls für das Rechtskraftdatum.


Kompensation

Es sind sowohl Ausgleichsmaßnahmen als auch Ersatzmaßnahmen einzugeben. Die Ausgleichsflächen beziehen sich dabei auf die Darstellungen und Festsetzungen nach § 9 BauGB, d. h. nicht nur auf externe Ausgleichsflächen. (vgl. § 2 LKompVzVO)


Aufteilung

Für den Fall, dass im Rahmen eines Bebauungsplans weitere Genehmigungen zu notwendigen Eingriffen erteilt werden müssen, stellte sich in der Vergangenheit die Frage welche der beteiligten Zulassungsbehörden welche Kompensationen aus dem Fachbeitrag Naturschutz zu welchem Eingriff einzutragen hat oder ob es nur eine einzige Eingabe geben soll.

In solchen Fällen werden sämtliche Angaben zum Eingriff (hier: Bebauungsplan) sowie allen beschlossenen Kompensationen aus dem Fachbeitrag Naturschutz durch die zuständigen Träger der Bauleitplanung eingegeben. Eine Aufteilung der Eingabe ist hier nicht notwendig.