Vorgaben Flurbereinigung

Hier finden Sie spezifische Vorgaben zur Bereitstellung von Daten bzgl. der Flurbereinigungsverfahren. Die aufgeführten Erklärungen werden bei Bedarf erweitert und ergänzt.

Sollten weiterhin Unklarheiten vorliegen oder Punkte nicht aufgeführt sein, die hier zu nennen wären, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an ksp-servicestelle@sgdnord.rlp.de.


Eingriff

Als Eingriffsfläche ist der Umriss des Flurbereinigungsgebietes einzuzeichnen.


Kompensation

Bei rotierenden Kompensationsmaßnahmen ist das sichernde Grundstück/Pfandgrundstück einzugeben (s. Kurzleitfaden Produktionsintegrierte Kompensation (PIK))


Eintragungsstelle (ETS)

Die zuständige ETS ist in der Regel die untere Naturschutzbehörde. Bei kreisüberschreitenden Verfahren kann die obere Naturschutzbehörde als ETS für die Eintragung verantwortlich werden, sofern Sie nicht die Zuständigkeit einer unteren Naturschutzbehörde bestimmt hat (vgl. § 2 LNatSchG).