Anwendungskonzept

Für die Benennung von bestimmten Sachverhalten werden folgende Begriffe verwendet:

SprachgebrauchErläuterung
GrundstückGrundeinheit eines Pachtvertrages in der Größe eines Flurstückes
VerpächterkontoVerpächter sind Personendaten im Sinne der Maus – ein Verpächter kann mehrere Konten unterhalten, auf die Pachtzahlungen angewiesen werden müssen
aktiver PachtvertragEin Pachtvertrag heißt „aktiv“ gdw. das Attribut „Zahlungssperre“ nicht gesetzt ist
abgerechneter PachtvertragEin Pachtvertrag ist „abgerechnet im HH x“ gdw. eine IRMA-Rückmeldung der erfolgreichen Anordnungsübertragung vorliegt

Mandanten: SGD Süd und SGD Nord

Zwei Mandanten werden unterschieden: die SGD Süd und die SGD Nord

Grundstücke

Wir stellen kurz die Systematik der Kennzeichnung von Flurstücken, von Grundstücken zusammen:

Flurstücke:

  • Flurstückzähler
  • Flurstücknenner
  • Flurnummer
  • Gemarkungsnummer (oder auch Gemarkungsname)
  • Gewanne

Flurstücksbezeichnungen

Die Darstellungsform für Flurstücke in Schriftstücken ist folgende: Gemeinde-Gemarkungsnummer, Aufzählung aller Flurstücke (Zähler/Nenner) gefolgt von möglicherweise weiteren solchen

Beispiel 1: nur 1 Gemarkung und 4 Flurstücke (in diesem Falle existiert keine Flurnummer) (s. BRE-Nr. 337.B.9997) Kapsweyer-075355; Flstck. 4456/2, 4456/3, 4456/22, 4456/23

Beispiel 2: 2 Gemarkungen und je 1 Flurstück in 2 Gemarkungen (keine Flurnummer) (s. BRE-Nr. 313.B.0004): Landau in der Pfalz-075560; Flstck. 5560, Ilbesheim bei Landau (Pf)-075389; Flstck. 7735

Beispiel 3: 2 Gemarkungen und je 1 Flurstücke in 2 Gemarkungen (s. BRE-Nr. 315.B.0022): Budenheim-073596; Fl. 19, Flstck. 1; Mainz-073710; Fl. 23, Flstck. 127

Relevanter Pachtvertrag

Ein Pachtvertrag heißt „relevant für das HH x“ gdw.

  • kein Kündigungsdatum vor dem 31.10.x-1 eingetragen ist und
  • „von“ nicht mit einem Datum nach dem 1.11.x belegt ist und
  • die Berechnung des Pachtzinses auf Grund der Beginn- und Wegfallattribute zu den Grundstücken größer null ist.