Inhaltsverzeichnis
Anwendungskonzept
Für die Benennung von bestimmten Sachverhalten werden folgende Begriffe verwendet:
Sprachgebrauch | Erläuterung |
Grundstück | Grundeinheit eines Pachtvertrages in der Größe eines Flurstückes |
Verpächterkonto | Verpächter sind Personendaten im Sinne der Maus – ein Verpächter kann mehrere Konten unterhalten, auf die Pachtzahlungen angewiesen werden müssen |
aktiver Pachtvertrag | Ein Pachtvertrag heißt „aktiv“ gdw. das Attribut „Zahlungssperre“ nicht gesetzt ist |
abgerechneter Pachtvertrag | Ein Pachtvertrag ist „abgerechnet im HH x“ gdw. eine IRMA-Rückmeldung der erfolgreichen Anordnungsübertragung vorliegt |
Mandanten: SGD Süd und SGD Nord
Zwei Mandanten werden unterschieden: die SGD Süd und die SGD Nord
Grundstücke
Wir stellen kurz die Systematik der Kennzeichnung von Flurstücken, von Grundstücken zusammen:
Flurstücke:
- Flurstückzähler
- Flurstücknenner
- Flurnummer
- Gemarkungsnummer (oder auch Gemarkungsname)
- Gewanne
Flurstücksbezeichnungen
Die Darstellungsform für Flurstücke in Schriftstücken ist folgende: Gemeinde-Gemarkungsnummer, Aufzählung aller Flurstücke (Zähler/Nenner) gefolgt von möglicherweise weiteren solchen
Beispiel 1: nur 1 Gemarkung und 4 Flurstücke (in diesem Falle existiert keine Flurnummer) (s. BRE-Nr. 337.B.9997) Kapsweyer-075355; Flstck. 4456/2, 4456/3, 4456/22, 4456/23
Beispiel 2: 2 Gemarkungen und je 1 Flurstück in 2 Gemarkungen (keine Flurnummer) (s. BRE-Nr. 313.B.0004): Landau in der Pfalz-075560; Flstck. 5560, Ilbesheim bei Landau (Pf)-075389; Flstck. 7735
Beispiel 3: 2 Gemarkungen und je 1 Flurstücke in 2 Gemarkungen (s. BRE-Nr. 315.B.0022): Budenheim-073596; Fl. 19, Flstck. 1; Mainz-073710; Fl. 23, Flstck. 127
Relevanter Pachtvertrag
Ein Pachtvertrag heißt „relevant für das HH x“ gdw.
- kein Kündigungsdatum vor dem 31.10.x-1 eingetragen ist und
- „von“ nicht mit einem Datum nach dem 1.11.x belegt ist und
- die Berechnung des Pachtzinses auf Grund der Beginn- und Wegfallattribute zu den Grundstücken größer null ist.